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Eigentum verpflichtet?

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 14, Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Noch Fragen, Herr Ackermann? … Weiterlesen

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