Eigentum verpflichtet?

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

  • Artikel 14, Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

  • Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Noch Fragen, Herr Ackermann?

Warum soll es eigentlich Verfassungsfeinde nur rechts und links des parteipolitischen Spektrums geben?

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Über Thomas Nolte

64 Jahre alt, DE-47447 Moers Lehrer am Gymnasium Adolfinum in Moers Fächer: Katholische Religion und Sozialwissenschaften Besondere Interessengebiete: Open-Data; Wissensmanagement (Wikimedia)
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