Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Artikel 14, Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Noch Fragen, Herr Ackermann?
Warum soll es eigentlich Verfassungsfeinde nur rechts und links des parteipolitischen Spektrums geben?