„Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage“ lautet die Überschrift dieses unglaublichen Artikels auf netzpolitik.org.
Nein, es ist nicht der 1. April, sondern morgen erst der 1. November!
„Die 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen.“, heißt es in dem Artikel. Man habe darin vertraglich vereinbart, dass „1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. Dieser soll (frühestens) im kommenden Frühjahr auf die IT-Systeme unserer Schulen losgelassen werden“.
http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/
Nichts gegen die legitimen Rechte der Verlage, die im Zeitalter von Web 2.0 und Geburtenrückgang ihre Felle in den Schulen wegschwimmen sehen (z.B. Brockhaus durch Wikipedia ersetzt; Schulbuchaufgaben durch Moodle-Kurse ersetzt), aber erzeugt ein solches Schnüffelgebahren nicht eher Antipathie, statt Sympathie und Loslösung, statt Bindungskraft? Man könnte sogar angesichts der Macht der Vielen Boykottmaßnahmen erwägen …
Verdienen die Verlage im neuen Markt der Nachhilfewerke nicht kräftig dazu?
Verhindern alteingesessene Bequemlichkeit und Denkfaulheit mancher Verlagsetagen neue Netz-Verkaufsstrategien oder Kompensation auf anderen Verkaufsfeldern?